Auch hierbei geht es nicht um einen Glaubensstreit zwischen den Anhängern der Evolutions– und der Schöpfungstheorie bzw. um die Frage, wer sich welcher Religionsgemeinschaft zugehörig fühlt, vielmehr um das Hinterfragen der Gründe, warum der Staat – in Deutschland mehr als in jedem anderen Land der Welt – einer Glaubensrichtung (den beiden christlichen Konfessionen) eine derartige Fülle von Machtprivilegien gestattet. Nicht nur, daß aus staatlichen Mitteln – also auch von nicht diesen Konfessionen angehörigen BürgerInnen – Steuern verwendet und den beiden Kirchen Steuerprivilegien eingeräumt werden, wie keiner einzigen sonstigen (nicht-staatlichen) Organisation; vielmehr wird die Vielzahl der Bürger und Steuerzahler sogar dahingehend getäuscht, daß den Kirchen soziale Leistungen zugeschrieben werden, die in Wahrheit aus dem Staatsaerar bezahlt werden. So zahlen auch konfessionslose Bürger – immerhin inzwischen mehr als die Hälfte aller Bundesbürger (!) – den Unterhalt der theologischen Fakultäten sowie – neben den (staatlich-eingetriebenen) Kirchensteuern – in summa rund 15 Milliarden p.a. an direkten und indirekten Subventionen in die Klingelbeutel der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche. Die Vielzahl der Steuerprivilegien (Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grund- und Grunderwerbsteuer etc.), jährliche Zuschüsse zum Unterhalt kircheneigener Bauten, Organisationen und Veranstaltungen, und sogar eine eigene Sozialgesetzgebung (!) formen das Bild eines (Kirchen-)Staates im Staat. Hiermit wird zweierlei erreicht: